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AGB

ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG

Werter Seebesucher,
mit dem Eintritt auf dem Gelände oder Kauf der Tickets oder Spielkarten erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und den Informationen auf unseren Internetpräsentationen zu entnehmen. Die Hinweise unseres Personals sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten oder Tickets werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.

Auf den gesamten Anlagen, außerhalb des Raucherbereichs, ist das Rauchen streng verboten.

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein buntes Angebot an Getränken und Speisen. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.

Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en.

Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.

Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung. Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person bzw. die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches verursacht werden. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen der Anlage oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

Kinder im Alter ab 14 Jahren dürfen die Anlagen und Einrichtungen ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Hierzu bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre können die Anlagen und Einrichtungen nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen besuchen.

Wird die maximale Besucherzahl überschritten, so können der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlagen können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Ticket oder Spielpreise werden in diesem Fall nicht erstattet. Im Interesse aller Gäste behalten sich der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen vor, Gästen, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert, etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Geben Sie vor Verlassen der Anlage ausgeliehene Gegenstände (beispielsweise Wakeboards, Westen, Neoprene, Schläger, Bälle, Spielbretter, usw.) bitte wieder an den Ausgaben zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Privat ist das Filmen und Fotografieren in unserer Anlage grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfen fremde Personen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Fotografien für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.

Sicherheit:

Unsere Sicherheitsbestimmungen (siehe Aushang: Hinweise für Wasserski- und Wakeboarding und weitere Aktivitäten, sowie Informationstafel am Starthaus und an den Aktionsbereichen) sind für alle Benutzer verbindlich. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Personen, die trotz Hinweis auf Ihr Fehlverhalten, die Sicherheitshinweise nicht beachten, werden von der weiteren Benutzung ausgeschlossen. Ihre Karte/Ticket verliert ihre Gültigkeit. Forderungen an die Betreiber können nicht gestellt werden.

Schäden, die durch Fehlverhalten von Benutzern entstehen, werden in voller Höhe berechnet. Ebenso verliert Ihre Karte/Ticket die Gültigkeit, sollte dem Personal nicht Folge geleistet werden.

Geschwindigkeit öffentlicher Betrieb

Die Betriebsgeschwindigkeit der Seilbahn ist zwischen 25-32 km/h. Auf besonderen Wunsch sind schnelle Runden möglich. Die Entscheidung trifft das Bedienungspersonal. Bei diesen Fahrten sind ausschl. sichere Slalomskiläufer zugelassen. Sichere Wakeboarder fahren max. 36 km/h. Paarskifahrer sind generell ausgeschlossen. Wir fahren diese höheren Geschwindigkeit nicht, wenn vorwiegend Anfänger und Wakeboarder an der Bahn sind. Kein Benutzer kann ein Recht auf schnelle Geschwindigkeiten geltend machen. Die Zeiten der schnellen Runden erfahren Sie am Bedienerstand.

Karten/TicketsKarten/Tickets 

Karten/TicketsKarten/Tickets sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-/Schüler- oder Studentenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden. Unsere Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Zeitkarten1-Stundenkarten: gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 1 Stunde
2-Stundenkarten: gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs 2 Stunden
Tageskarten: gelten während der regulären Öffnungszeiten
Während Gruppenterminen bzw. Bahnmieten haben diese Karten keine Gültigkeit. Sie sind nicht übertragbar.

Saisonkarten

Saisonkarten gelten vom Lösungstag und frühestens ab regulärem Saisonstart Mitte März, bis Ende der regulären Saison Ende Oktober, siehe Öffnungszeiten). Die Saisonkarten gelten während des öffentlichen Betriebes (d.h. nicht Bahnreservierungen, Kurse, Vereinstraining etc.). Saisonkarteninhaber haben keine gesonderten Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln oder Personalanweisungen verliert die Saisonkarte ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, kurzweilige Reparaturen, Reduzierung der Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen etc. können nicht beanstandet werden, oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen. Der Wasserski & Wakeboard Anlagenbetrieb wird zu den regulären Öffnungszeiten ab drei Fahrer*innen aufgenommen.

Reservierungen

Reservierungen sind außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten möglich (siehe Preisliste). Seilbahnreservierungen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und eine Anzahlung von 50 EUR je Reservierung geleistet wurde. Der volle Mietpreis ist auch fällig, wenn die Reservierung nicht in Anspruch genommen wird.

Vermietung

Jeder gemietete Gegenstand ist vom Mietenden sorgfältig zu behandeln. Mietende hinterlegen einen Wertgegenstand als Pfand und zahlen eine Leihgebühr. Der gemietete Gegenstand kann nicht gegen einen anderen eingetauscht werden. Bei einem erneuten Mieten hat der Mietende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (siehe Preisliste). Bei Verlust ist der Neupreis des Ersatzes zu zahlen. Bei Beschädigung sind die Ersatzteile zum Selbstkostenpreis zuzgl. Reparaturkosten (Lohnkosten) vom Mietenden zu tragen.


Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware von uns ordnungsgemäß dem Lieferanten übergeben wurde und unser Lager verlassen hat. Garantie für die Produkte entspricht der, die von den Herstellern gewährt wird.

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